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Arbeitsbühnen – Bedienerschulung (international)

Die Schulung für mobile Arbeitsbühnen hat das Ziel, eine sichere und effektive Bedienung zu ermöglichen und somit Unfällen vorzubeugen. Durchgeführt wird sie von unseren erfahrenen Experten, die auch gerne auf Nachfragen eingehen.

WELCHE GRUNDVORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN?

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit

WELCHE VORBILDUNG MUSS VORHANDEN SEIN?
Keine.

WELCHEN GRUNDSÄTZEN ENTSPRICHT DIESE SCHULUNG BEI GERKEN?
Gemäß DGUV 308-008 und ISO 18878.
PDF Zertifikat - PDF Zertifikat Anhang

AUF WELCHEN ARBEITSBÜHNEN WIRD AUSGEBILDET?
Wunschgemäß können die folgenden Kategorien ausgebildet werden:

1a = GH (abzustützende vertikal Bühnen)
1b = GL, GA und GSA (abzustützende Auslegerbühnen)
3a = GS (mobil verfahrbare, vertikal Bühnen)
3b = GT, GG, GTM, und GTK (mobil verfahrbare Auslegerbühnen)

WIE LANGE DAUERT DIE ARBEITSBÜHNENBEDIENERSCHULUNG?
Von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr (1 Tag).

WAS WIRD GEPRÜFT?
Auf den theoretischen Unterricht am Vormittag folgt zunächst eine schriftliche Prüfung. Nachmittags findet dann die praktische Schulung mit anschließender Prüfung statt.

WAS ERHÄLT MAN NACH ERFOLGREICHEM ABSCHLUSS DER PRÜFUNG?
Bedienerausweis und Sicherheitspass.

WIE LANGE IST DIE SCHULUNG GÜLTIG?
Bei jährlicher Unterweisung auf Arbeitsbühnen läuft die Schulung nicht ab.

WO WIRD DIE SCHULUNG ANERKANNT?
Die Schulung wird national und international anerkannt.

WO KANN DIE SCHULUNG STATTFINDEN?

  • In einem unserer Schulungszentren (Berlin, Bersenbrück, Bremerhaven, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Halle (Saale), Hannover, Neuss, Hamburg, Wilhelmshaven, Marktheidenfeld)
  • Bei Ihnen auf der Baustelle oder in der Firma (Voraussetzung dafür ist, dass ein ausreichender Schulungsraum und die Arbeitsbühnen, auf denen ausgebildet werden soll, vorhanden sind).

WANN KANN MAN AN EINER SCHULUNG TEILNEHMEN?
Es finden täglich Schulungen in unseren Schulungszentren statt, gerne richten wir uns nach Ihrem Terminwunsch.


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