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Jährliche Unterweisungen nach Arbeitsschutzgesetz

Mit unseren Unterweisungen genießen Sie Sicherheit auf höchstem Niveau. Die Unterweisung wird nach dem Grundsatz der DGUV-V1 durchgeführt. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung bei der Bedienung von Arbeitsbühnen, Staplern bzw. Teleskopstaplern (starr und drehbar) oder PSAgA.

Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit

Welche Vorbildung muss vorhanden sein?
Eine absolvierte Schulung auf dem zu unterweisenden Gerät.

Welchen Grundsätzen entspricht diese Schulung bei Gerken?
Gemäß DGUV-V1.

Auf welchen Geräte wird unterwiesen?

  • Auf Teleskopstaplern (starr und drehbar) (je Unterweisung kann eine nebenstehende Kategorie auf Frontmaststaplern gewählt werden)
  • Auf Arbeitsbühnen
  • An PSAgA (je nach gewählter Unterweisungskategorie)

Wie lange dauert die Unterweisung?
Von 8:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr (1/2 Tag).

Was erhält man nach der Teilnahme an der Unterweisung?
Eine Eintragung im Bedienerausweis.

Wie lange ist die Unterweisung gültig?
1 Jahr.

Wo wird die Unterweisung anerkannt?
Die Unterweisung wird national anerkannt.

Wo kann die Unterweisung stattfinden?

  • In einem unserer Schulungszentren (Berlin, Bersenbrück, Bremerhaven, Bremen, Dortmund, Düsseldorf,  Halle (Saale), Hannover, Neuss, Hamburg, Wilhelmshaven, Marktheidenfeld)
  • Bei Ihnen auf der Baustelle oder in Ihrer Firma (Voraussetzung dafür ist, dass ein ausreichender Schulungsraum und das Gerät, auf dem Unterwiesen werden soll, vorhanden sind).

Wann kann man an einer Unterweisung teilnehmen?
Es finden täglich Unterweisungen in unseren Schulungszentren statt, gerne richten wir uns  nach Ihrem Terminwunsch.


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